Klassenelternversammlungen finden auf Einladung der Klassenleitungen und/oder der Klassenelternsprecherinnen und -sprecher einmal im Schulhalbjahr statt. Die dort gewählten Sprecherinnen bzw. -sprecher sind Mitglied des Elternrats der Schule.
Die Klassensprecherinnen und -sprecher werden im Klassenverband der Schülerinnen und Schüler gewählt. Die dort gewählten Sprecherinnen bzw. -sprecher sind Mitglied des Schülerrats der Schule.
An folgenden Terminen finden die Sitzungen des Elternrats, des Schülerrats und der Schulkonferenz statt:
| Datum | Gremium | Beteiligte |
|---|---|---|
| 25.09.2025, 18:00-20:00 Uhr | 1. Elternratssitzung | gewählte Klassenelternsprecherinnen und -sprecher & Schulleitung |
| Einladung durch Vertrauenslehrkraft | 1. Schülerratssitzung | gewählte Klassensprecherinnen und -sprecher & Vertrauenslehrkraft, ggf. Schulsozialarbeit, ggf. Schulleitung |
| 28.10.2025, 18:00-20:00 Uhr | 1. Schulkonferenzsitzung | gewählte Elternvertretungen, Schülervertretungen, Lehrkräftevertretungen & Schulleitung, ggf. Vertretung der Stadt Dresden |
| 23.04.2026, 18:00-20:00 Uhr | 2. Elternratssitzung | gewählte Klassenelternsprecherinnen und -sprecher & Schulleitung |
| Einladung durch Vertrauenslehrkraft | 2. Schülerratssitzung | gewählte Klassensprecherinnen und -sprecher & Vertrauenslehrkraft, ggf. Schulsozialarbeit, ggf. Schulleitung |
| 02.06.2026, 18:00-20:00 Uhr | 2. Schulkonferenzsitzung | gewählte Elternvertretungen, Schülervertretungen, Lehrkräftevertretungen & Schulleitung, ggf. Vertretung der Stadt Dresden |
Sollte eine Klassensprecherin oder ein Klassensprecher verhindert sein, so wird sie/er in den Gremien durch ihre/seine Stellvertretung vertreten. Gleiches gilt für Klassenelternsprecherinnen und Klassenelternsprecher. Im Vertretungsbedarf informieren sie eigenständig die Vertretung und setzen die Schulleitung in Kenntnis.
Bei Abwesenheit eines Mitglieds der Schulkonferenz vertreten die Nachrückekandidatinnen und -kandidaten die Vertreterin bzw. den Vertreter.
Rechtliche Grundlagen
