Schulische Gremien

Klassenelternversammlungen finden auf Einladung der Klassenleitungen und/oder der Klassenelternsprecherinnen und -sprecher einmal im Schulhalbjahr statt. Die dort gewählten Sprecherinnen bzw. -sprecher sind Mitglied des Elternrats der Schule.

Die Klassensprecherinnen und -sprecher werden im Klassenverband der Schülerinnen und Schüler gewählt. Die dort gewählten Sprecherinnen bzw. -sprecher sind Mitglied des Schülerrats der Schule.

An folgenden Terminen finden die Sitzungen des Elternrats, des Schülerrats und der Schulkonferenz statt:

DatumGremiumBeteiligte
31.08.-11.09.20261. KlassenelternabendeEltern/Sorgeberechtigte der einzelnen Klassen (Einladung über Klassenleitungen)
29.09.2026, 18:00-20:00 Uhr1. Elternratssitzunggewählte Klassenelternsprecherinnen und -sprecher & Schulleitung
14.09.-25.09.20261. Schülerratssitzunggewählte Klassensprecherinnen und -sprecher & Vertrauenslehrkraft, ggf. Schulsozialarbeit, ggf. Schulleitung (Einladung durch Vertrauenslehrkraft)
08.10.2026, 18:00-20:00 Uhr1. Schulkonferenzsitzunggewählte Elternvertretungen, Schülervertretungen, Lehrkräftevertretungen & Schulleitung, ggf. Vertretung der Stadt Dresden
08.03.-19.03.20272. KlassenelternabendeEltern/Sorgeberechtigte der einzelnen Klassen (Einladung über Klassenleitungen)
08.03.-19.03.20272. Schülerratssitzunggewählte Klassensprecherinnen und -sprecher & Vertrauenslehrkraft, ggf. Schulsozialarbeit, ggf. Schulleitung (Einladung durch Vertrauenslehrkraft)
13.04.2027, 18:00-20:00 Uhr2. Elternratssitzunggewählte Klassenelternsprecherinnen und -sprecher & Schulleitung
03.06.2027, 18:00-20:00 Uhr2. Schulkonferenzsitzunggewählte Elternvertretungen, Schülervertretungen, Lehrkräftevertretungen & Schulleitung, ggf. Vertretung der Stadt Dresden

Sollte eine Klassensprecherin oder ein Klassensprecher verhindert sein, so wird sie/er in den Gremien durch ihre/seine Stellvertretung vertreten. Gleiches gilt für Klassenelternsprecherinnen und Klassenelternsprecher. Im Vertretungsbedarf informieren sie eigenständig die Vertretung und setzen die Schulleitung in Kenntnis.

Bei Abwesenheit eines Mitglieds der Schulkonferenz vertreten die Nachrückekandidatinnen und -kandidaten die Vertreterin bzw. den Vertreter.

Rechtliche Grundlagen

Letzte Aktualisierung:

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