Krankmeldung

Um ihr Kind im Krankheitsfall ordentlich von der Schule abzumelden, gehen Sie bitte folgendermaßen vor:

1. Meldung an die Schule

Die Meldung muss immer am ersten Tag des Fehlens über den Schulmanager bis 08:00 Uhr durch ein Elternteil oder eine sorgeberechtigte Person erfolgen. Hierbei ist auch zwingend anzugeben, wie lange Ihr Kind voraussichtlich im Unterricht fehlen wird. Sollte eine Meldung über den Schulmanager ausnahmsweise nicht möglich sein, informieren Sie uns bitte per E-Mail oder telefonisch.

2. Schriftliche Entschuldigung

In jedem Fall muss gem. § 2 Schulbesuchsordnung spätestens am dritten Tag nach der ersten Meldung zusätzlich eine schriftliche Entschuldigung vorliegen (mit Datum und Unterschrift eines Elternteils oder einer sorgeberechtigten Person – oder ein ärztliches Attest). Nutzen Sie für das Einreichen gerne unseren Briefkasten. Dieser wird täglich geleert.

3. Ärztliches Attest

Bei Erkrankungen, die länger als fünf Schultage andauern, kann die Klassenleitung ein ärztliches Attest verlangen. Auch hier genügt der Einwurf in unseren Briefkasten.
Liegen konkrete Anhaltspunkte für auffällig häufige oder lange Fehlzeiten vor, kann der Schulleiter im Einzelfall die Vorlage eines amts- oder vertrauensärztlichen Attests bereits ab dem ersten Fehltag anordnen. Diese Anordnung erfolgt stets mit einer besonderen Begründung.

4. Ihr Kind ist länger krank als vermutet und ursprünglich gemeldet

Sollte Ihr Kind wider Erwarten länger krank sein, denken Sie bitte daran, dies erneut über den Schulmanager zu melden.

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