
Um ihr Kind im Krankheitsfall ordentlich von der Schule abzumelden, gehen Sie bitte folgendermaßen vor:
1. Meldung an die Schule
Die Meldung muss immer am ersten Tag des Fehlens über den Schulmanager bis 08:00 Uhr durch ein Elternteil oder Sorgeberechtigen erfolgen. Hierbei ist auch zwingend anzugeben, wie lange Ihr Kind voraussichtlich im Unterricht fehlen wird.
2. Schriftliche Entschuldigung
In jedem Fall, egal wie lange die Krankheit dauert, muss gem. § 2 Schulbesuchsordnung spätestens am dritten Fehltag zusätzlich zur Meldung an die Schule eine schriftliche Entschuldigung vorliegen (mit Datum und Unterschrift eines Elternteils/Sorgeberechtigten oder ärztliches Attest). Nutzen Sie für das Einreichen gerne unseren Briefkasten. Dieser wird täglich geleert.
3. Ärztliches Attest
Bei Erkrankungen, die länger als 3 Schultage andauern, muss ab dem 4. Schultag ein ärztliches Attest vorliegen. Auch hier genügt der Einwurf in unseren Briefkasten. (Wenn die Klassenleitung bereits ein ärztliches Attest ab dem ersten Fehltag angeordnet haben sollte, ist diese Anordnung zwingend zu beachten.)
4. Ihr Kind ist länger krank als vermutet und ursprünglich gemeldet
Sollte Ihr Kind wider Erwarten länger krank sein, bedenken Sie, das Sekretariat, wie oben beschrieben, erneut zu informieren.
Hinweis: Fehlzeiten, die nicht rechtzeitig angezeigt wurden bzw. nicht ordnungsgemäß entschuldigt worden sind, können zu unentschuldigten Fehlzeiten (und ggf. im Falle einer Leistungsbewertung an dem Tag zur Note "ungenügend" (6) führen.)
