Beurlaubung für das Zuckerfest

Sehr geehrte Eltern und Sorgeberechtigte,

bitte denken Sie daran, dass Ihr Kind für das Zuckerfest/Fest des Fastenbrechens beurlaubt werden kann. Dies muss allerdings rechtzeitig (min. 1 Woche vorher) bei der Schule beantragt werden. Die Befreiung können Sie problemlos für den 20.03.2026 über den Schulmanager beantragen. Die Klassenleitung wird die Beurlaubung bearbeiten und genehmigen.

Danny Lange
Schulleiter

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