Sehr geehrte Eltern und Sorgeberechtigte,
bitte denken Sie daran, dass Ihr Kind für das Zuckerfest/Fest des Fastenbrechens beurlaubt werden kann. Dies muss allerdings rechtzeitig (min. 1 Woche vorher) bei der Schule beantragt werden. Die Befreiung können Sie problemlos für den 20.03.2026 über den Schulmanager beantragen. Die Klassenleitung wird die Beurlaubung bearbeiten und genehmigen.
Danny Lange
Schulleiter
