Hinweis: Dies sind die Informationen zur Anmeldung von Schülerinnen und Schülern in Klassenstufe 5 für das Schuljahr 2026/2027. Anfragen für andere Klassenstufen erfolgen über das Formular zur Schulplatzanfrage. Informationen über die Schulart Oberschule und unsere 107. Oberschule im Speziellen finden Sie in der Präsentation der Schule.
Sehr geehrte Eltern und Sorgeberechtigte,
ich freue mich über das gezeigte Interesse, Ihr Kind im neuen Schuljahr an unserer Oberschule beschulen lassen zu wollen. Die Anmeldung ist zu folgenden Zeiten persönlich möglich:
- 06.02.2026 – 12:00-14:00 Uhr
- 23.02.2026 – 13:00-15:00 Uhr
- 26.02.2026 – 13:00-15:00 Uhr
Bitte bringen Sie zur Anmeldung folgende Unterlagen mit:
- das Original der Bildungsempfehlung Klasse 4 (roter Stempel!)
(in Ausnahmefällen die Dokumentation der besonderen Bildungsberatung – als Original[1]) - die Originale und Kopien des letzten Jahreszeugnisses und der zuletzt erstellten Halbjahresinformationder zuvor besuchten Schule
- das Original und eine Kopie der Geburtsurkunde oder ein entsprechender Identitätsnachweis
- den ausgefüllte Aufnahmeantrag, unterzeichnet von beiden Sorgeberechtigten – als Original
- ggf. Nachweis zum alleinigen Sorgerecht – als Kopie
- ggf. medizinisches oder psychologisches Gutachten/Attest, Schwerbehindertenausweis, Bescheid über Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs, förderpädagogisches Gutachten sowie den letzten Entwicklungsbericht oder Förderplan – als Kopie
- ggf. Erklärung zur Zwei- oder Mehrsprachigkeit, falls die Herkunftssprache nicht bzw. nicht ausschließlich Deutsch ist
Bitte achten Sie darauf, dass Sie die eingeforderten Unterlagen in Kopie bereits als Kopie für den Verbleib in der Schule einreichen!
Geben Sie bitte auf dem Aufnahmeantrag einen Zweitwunsch und einen Drittwunsch an. Den Aufnahmeantrag können Sie auch unter auf der Seite des Freistaates Sachsen im Formularservice abrufen. Bei der Anmeldung haben Sie die Gelegenheit, offene Fragen anzusprechen.
Der Aufnahmebescheid ergeht schriftlich an die Eltern am 22.05.2026.
Für das Schuljahr 2026/2027 nehmen wir voraussichtlich 3 Klassen der Klassenstufe 5 auf.
In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass die Aufnahmekapazität an unserer Schule nicht immer ausreichte, um alle angemeldeten Schülerinnen und Schüler (SuS) aufnehmen zu können. Im Falle eines eintretenden Kapazitätsengpasses werden wir auf ein bewährtes, mit dem Landesamt für Schule und Bildung abgestimmtes Aufnahmeverfahren zurückgreifen.
Die Auswahl der SuS erfolgt auf der Grundlage sachgerechter Kriterien in Kombination mit dem Zufallsprinzip (Losentscheid). Die Rangfolge der abschließend verwendeten Kriterien, deren Vorliegen Sie bei der Anmeldung bitte mitteilen, ergibt sich beispielsweise wie folgt:
- ein Geschwisterkind ist auch im nächsten Schuljahr Schüler unserer Schule,
- Kinder, die für den einfachen Schulweg bei einer Ablehnung an unserer Schule mehr als 60 Minuten benötigen (unzumutbarer Schulweg),
- Wohnortnähe zur Schule (kürzester Schulweg von der Wohnung des Schülers zum Haupteingang der Schule – Grundlage Routenplaner – Grenze 3,5 km)
- Gemeindezugehörigkeit (Kinder, die ihren Wohnsitz in der Gemeinde/Stadt, einschließlich Stadt- bzw. Ortsteilen haben),
- Losentscheid.
Vor Beginn des kriterienbezogenen Aufnahmeverfahrens wird geprüft, für welche Kinder eine Ablehnung eine unzumutbare Härte bedeuten würde. Diese Kinder nehmen nicht am Aufnahmeverfahren teil, sondern werden vorab aufgenommen. Die Entscheidung über das Vorliegen einer besonderen eng umgrenzten Härtefallsituation wird einzelfallbezogen getroffen.
Sofern Ihr Kind nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens nicht an unserer Schule aufgenommen werden kann, erfolgt eine Umlenkung an eine andere Schule. Sie erhalten dann zeitgleich mit unserer Ablehnung von dort eine Aufnahmebestätigung.
Die Anmeldeunterlagen werden von uns an die aufnehmende Schule versendet, so dass Sie Ihr Kind nicht noch einmal anmelden müssen. Obwohl wir in solchen Fällen in ständigem Kontakt mit den Schulen des Zweit- und Drittwunsches stehen, kann nicht garantiert werden, dass eine Aufnahme an einer der beiden Schulen erfolgen kann.
Da Ihr Kind nur an der Schule am Auswahlverfahren teilnimmt, an der es unter Vorlage der Originalbildungsempfehlung angemeldet wurde, hängt eine Aufnahme an der Zweit- bzw. Drittwunschschule davon ab, ob dort nach Aufnahme der an dieser Schule angemeldeten Schüler noch freie Plätze vorhanden sind. Sofern weder Zweit- noch Drittwunsch erfüllt werden können, besteht unser Ziel darin, für Ihr Kind eine Schule zu finden, die sich in einer angemessenen Entfernung zum Wohnort befindet, sodass der einfache Schulweg dorthin nicht mehr als 60 Minuten beträgt.
Für den Fall, dass nach Herausgabe der Aufnahmebescheide wieder Schulplätze frei werden, wird von uns eine Nachrückerliste erstellt. Die Besetzung der frei werdenden Schulplätze erfolgt dann entsprechend der Platzierung auf der Nachrückerliste. Für die Teilnahme am Nachrückverfahren reicht ein entsprechender schriftlicher (formloser) Antrag aus, mit dem Sie ihren Willen bekunden, weiterhin Interesse an einem Schulplatz an unserer Schule zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Danny Lange
Schulleiter der 107. Oberschule
Dresden, den 14.01.2026
[1] SuS aus anderen Bundesländern, SuS mit Migrationshintergrund, SuS aus dem Ausland u. a.
